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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
van Bernum – Hausmeisterservice, Montage und
Dienstleistungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen van
Bernum, Vorster Straße 26, 47661 Issum, nachfolgend „Auftragnehmer“
genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
- Die AGB gelten für
Dienstleistungen, Reparaturen, Montagearbeiten, Wartungsarbeiten und
sonstige Leistungen, die der Auftragnehmer im Rahmen seines
angemeldeten Gewerbes anbietet.
- Gegenüber Verbrauchern
gelten diese AGB nur unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen
Verbraucherschutzvorschriften.
- Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung
ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Leistungsangebot und handwerksrechtliche
Grenzen
1.
Der
Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an, soweit
diese im Einzelfall gesetzlich zulässig sind und von seiner gewerblichen
Berechtigung sowie seinen fachlichen Qualifikationen umfasst werden:
- Hausmeisterservice
sowie Objekt- und Gebäudebetreuung
- einfache Reparatur-
und Wartungsarbeiten
- Zaun-, Möbel- und
Bauelementmontage
- Schweiß- und
Metallarbeiten im zulässigen Tätigkeitsumfang
- Bodenverlegearbeiten
und Trockenbauarbeiten im zulässigen Tätigkeitsumfang
- Maler- und
Tapezierarbeiten im zulässigen Tätigkeitsumfang
- Garten- und
Landschaftspflege
- Entrümpelungs-,
Aufräumungs- und vergleichbare Dienstleistungen
2.
Der konkrete
Leistungsumfang wird für jeden Auftrag individuell vereinbart. Die
Beschreibung der Leistungen auf der Internetseite stellt kein
uneingeschränktes Angebot zur Ausführung sämtlicher handwerklicher
Tätigkeiten dar.
3.
Der
Auftragnehmer führt ausschließlich Arbeiten aus, zu deren Ausführung er
nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der
Handwerksordnung (HwO), berechtigt ist.
4.
Tätigkeiten,
für die eine besondere handwerksrechtliche Zulassung, eine Eintragung in
die Handwerksrolle, eine besondere Qualifikation oder eine sonstige
gesetzliche Berechtigung erforderlich ist, werden nur übernommen, wenn
die hierfür notwendigen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
5.
Insbesondere
werden keine zulassungspflichtigen Handwerksarbeiten ohne die gesetzlich
erforderliche Berechtigung ausgeführt. Dies gilt unabhängig davon, ob
der Auftraggeber die Ausführung ausdrücklich wünscht.
6.
Eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Gewerbeanmeldung allein
begründet keine Berechtigung zur selbstständigen Ausübung jedes
Handwerks. Die rechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Tätigkeit ist
erforderlichenfalls vor Auftragserteilung zu prüfen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- Anfragen über die
Internetseite, per E-Mail oder telefonisch sind zunächst
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wird.
- Ein Vertrag kommt zustande,
wenn der Auftragnehmer einen Auftrag ausdrücklich annimmt oder beide
Parteien sich anderweitig verbindlich über Leistung und Vergütung
verständigen.
- Maßgeblich für den Umfang
der geschuldeten Leistung sind die individuelle
Auftragsvereinbarung, ein gegebenenfalls bestätigtes Angebot und
vereinbarte Leistungsbeschreibungen.
- Änderungen oder zusätzliche
Arbeiten bedürfen einer Vereinbarung. Soweit sich dadurch der Preis
oder die Ausführungszeit ändert, wird der Auftraggeber hierüber vor
Ausführung informiert, soweit dies möglich und zumutbar ist.
§ 4 Preise und Kostenvoranschläge
- Es gelten die individuell
vereinbarten Preise. Diese können als Festpreis, Stundenvergütung
oder nach einem anderen ausdrücklich vereinbarten Berechnungsmodell
vereinbart werden.
- Anfahrtskosten,
Materialkosten, Entsorgungskosten, Fremdleistungen und sonstige
Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits im
vereinbarten Preis enthalten sind. Über zusätzliche Kosten wird der
Auftraggeber vor Auftragserteilung beziehungsweise vor ihrer
Verursachung informiert.
- Kostenvoranschläge sind
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche
Festpreisangebote bezeichnet werden. Erkennt der Auftragnehmer, dass
eine wesentliche Überschreitung eines Kostenanschlags zu erwarten
ist, informiert er den Auftraggeber rechtzeitig.
- Zusätzliche Arbeiten, die
nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, werden nur nach
entsprechender Vereinbarung ausgeführt, außer es liegt ein
gesetzlich zulässiger Ausnahmefall vor.
- Bei Verbrauchern werden
Preisangaben und Umsatzsteuer entsprechend den jeweils geltenden
gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen. Soweit die
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG tatsächlich angewendet wird,
erfolgt der entsprechende Hinweis auf der Rechnung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt
sicher, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche zum vereinbarten
Termin zugänglich sind.
- Er weist den Auftragnehmer
auf ihm bekannte Umstände hin, die für die Durchführung der Arbeiten
wichtig sind. Dazu gehören insbesondere bekannte Schäden, verdeckte
Leitungen, Gefahrenstellen, besondere Materialeigenschaften und
sonstige relevante Besonderheiten.
- Erforderliche Genehmigungen,
Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern oder sonstigen Berechtigten
sind vom Auftraggeber bereitzustellen, soweit ihre Beschaffung nicht
ausdrücklich dem Auftragnehmer übertragen wurde.
- Verzögerungen oder
Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung können nach den
gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden, sofern der
Auftraggeber hierfür verantwortlich ist.
§ 6 Ausführung der Arbeiten
- Die Arbeiten werden
fachgerecht und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften ausgeführt.
- Vereinbarte Termine werden
nach Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Termine bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung.
- Verzögerungen aufgrund
höherer Gewalt, unvorhersehbarer Materialengpässe, fehlender
Mitwirkung des Auftraggebers oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu
vertretender Umstände werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
- Werden während der
Ausführung zusätzliche Schäden, Sicherheitsrisiken oder ein
wesentlich größerer Arbeitsumfang erkennbar, informiert der
Auftragnehmer den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen ab.
§ 7 Materialien und Entsorgung
- Sofern nichts anderes
vereinbart ist, dürfen die zur Ausführung erforderlichen Materialien
nach vorheriger Abstimmung beschafft und berechnet werden.
- Vom Auftraggeber
bereitgestellte Materialien müssen für den vorgesehenen
Verwendungszweck geeignet sein. Der Auftragnehmer weist auf
erkennbare Mängel oder Risiken hin.
- Die Entsorgung von Abfällen,
Altmaterialien und ausgebauten Bauteilen ist nur dann Bestandteil
des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
- Bei vereinbarter Entsorgung
werden die geltenden abfallrechtlichen Vorschriften beachtet.
Besondere Entsorgungs- oder Deponiekosten werden, soweit sie nicht
im Angebot enthalten sind, gesondert vereinbart oder nach den
gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
§ 8 Abnahme und Mängel
- Soweit ein Werkvertrag
vorliegt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
- Der Auftraggeber wird
gebeten, die ausgeführten Arbeiten zeitnah zu prüfen und erkennbare
Mängel möglichst konkret mitzuteilen.
- Bei berechtigten Mängeln
stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Der
Auftragnehmer erhält, soweit gesetzlich vorgesehen, Gelegenheit zur
Nacherfüllung.
- Eine pauschale Verkürzung
gesetzlicher Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder ein
Ausschluss gesetzlicher Gewährleistungsrechte wird durch diese AGB
nicht vereinbart.
- Für reine Dienstleistungen,
bei denen kein bestimmter Erfolg geschuldet ist, gelten die
gesetzlichen Regelungen des jeweils einschlägigen Vertragstyps.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet
unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Bei leicht fahrlässiger
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer
nach den gesetzlichen Bestimmungen für den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit
dies gesetzlich zulässig ist.
- Zwingende gesetzliche
Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz,
bleiben unberührt.
- Der Auftraggeber ist
verpflichtet, auf erkennbare Gefahren und ihm bekannte
Besonderheiten am Einsatzort hinzuweisen.
§ 10 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung ist nach
Maßgabe der individuellen Vereinbarung und der gesetzlichen
Bestimmungen fällig.
- Rechnungen sind innerhalb
der jeweils angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Fehlt eine
gesonderte Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Bei Zahlungsverzug gelten
die gesetzlichen Vorschriften zu Verzugszinsen und weiteren
Verzugsschäden.
- Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Absage und Beendigung eines Auftrags
- Möchte der Auftraggeber
einen vereinbarten Termin verschieben oder einen Auftrag stornieren,
soll er den Auftragnehmer möglichst frühzeitig informieren.
- Welche Kosten bei einer
Absage, Kündigung oder einem Abbruch entstehen, richtet sich nach
der individuellen Vereinbarung und den jeweils anwendbaren
gesetzlichen Bestimmungen.
- Gesetzliche Kündigungs- und
Widerrufsrechte bleiben unberührt. Eine pauschale Stornogebühr wird
durch diese AGB nicht festgelegt.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern kann bei
Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
- Besteht ein solches Recht,
erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie
gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular.
- Soll mit einer
Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, werden
die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Zustimmungen
des Verbrauchers gesondert eingeholt.
- Das Erlöschen des
Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung richtet sich
nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Die gesetzlichen Ausnahmen
vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der
geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung
personenbezogener Daten, zu den Zwecken, Rechtsgrundlagen,
Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten
Datenschutzerklärung auf der Internetseite.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese
Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender
Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des
Verbrauchers entzogen wird.
- Ist eine einzelne
Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
- Für Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Anbieter:
van Bernum
Vorster Straße 26
47661 Issum
E-Mail:
info@vanBernum-service.de
Telefon: 01525 4196775
Internet:
https://vanbernum-service.de
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