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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

van Bernum – Hausmeisterservice, Montage und Dienstleistungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen van Bernum, Vorster Straße 26, 47661 Issum, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
  2. Die AGB gelten für Dienstleistungen, Reparaturen, Montagearbeiten, Wartungsarbeiten und sonstige Leistungen, die der Auftragnehmer im Rahmen seines angemeldeten Gewerbes anbietet.
  3. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
  4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Leistungsangebot und handwerksrechtliche Grenzen

1.     Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an, soweit diese im Einzelfall gesetzlich zulässig sind und von seiner gewerblichen Berechtigung sowie seinen fachlichen Qualifikationen umfasst werden:

    • Hausmeisterservice sowie Objekt- und Gebäudebetreuung
    • einfache Reparatur- und Wartungsarbeiten
    • Zaun-, Möbel- und Bauelementmontage
    • Schweiß- und Metallarbeiten im zulässigen Tätigkeitsumfang
    • Bodenverlegearbeiten und Trockenbauarbeiten im zulässigen Tätigkeitsumfang
    • Maler- und Tapezierarbeiten im zulässigen Tätigkeitsumfang
    • Garten- und Landschaftspflege
    • Entrümpelungs-, Aufräumungs- und vergleichbare Dienstleistungen

2.     Der konkrete Leistungsumfang wird für jeden Auftrag individuell vereinbart. Die Beschreibung der Leistungen auf der Internetseite stellt kein uneingeschränktes Angebot zur Ausführung sämtlicher handwerklicher Tätigkeiten dar.

3.     Der Auftragnehmer führt ausschließlich Arbeiten aus, zu deren Ausführung er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Handwerksordnung (HwO), berechtigt ist.

4.     Tätigkeiten, für die eine besondere handwerksrechtliche Zulassung, eine Eintragung in die Handwerksrolle, eine besondere Qualifikation oder eine sonstige gesetzliche Berechtigung erforderlich ist, werden nur übernommen, wenn die hierfür notwendigen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

5.     Insbesondere werden keine zulassungspflichtigen Handwerksarbeiten ohne die gesetzlich erforderliche Berechtigung ausgeführt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Ausführung ausdrücklich wünscht.

6.     Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Gewerbeanmeldung allein begründet keine Berechtigung zur selbstständigen Ausübung jedes Handwerks. Die rechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Tätigkeit ist erforderlichenfalls vor Auftragserteilung zu prüfen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Anfragen über die Internetseite, per E-Mail oder telefonisch sind zunächst unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer einen Auftrag ausdrücklich annimmt oder beide Parteien sich anderweitig verbindlich über Leistung und Vergütung verständigen.
  3. Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistung sind die individuelle Auftragsvereinbarung, ein gegebenenfalls bestätigtes Angebot und vereinbarte Leistungsbeschreibungen.
  4. Änderungen oder zusätzliche Arbeiten bedürfen einer Vereinbarung. Soweit sich dadurch der Preis oder die Ausführungszeit ändert, wird der Auftraggeber hierüber vor Ausführung informiert, soweit dies möglich und zumutbar ist.

§ 4 Preise und Kostenvoranschläge

  1. Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Diese können als Festpreis, Stundenvergütung oder nach einem anderen ausdrücklich vereinbarten Berechnungsmodell vereinbart werden.
  2. Anfahrtskosten, Materialkosten, Entsorgungskosten, Fremdleistungen und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind. Über zusätzliche Kosten wird der Auftraggeber vor Auftragserteilung beziehungsweise vor ihrer Verursachung informiert.
  3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Festpreisangebote bezeichnet werden. Erkennt der Auftragnehmer, dass eine wesentliche Überschreitung eines Kostenanschlags zu erwarten ist, informiert er den Auftraggeber rechtzeitig.
  4. Zusätzliche Arbeiten, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, werden nur nach entsprechender Vereinbarung ausgeführt, außer es liegt ein gesetzlich zulässiger Ausnahmefall vor.
  5. Bei Verbrauchern werden Preisangaben und Umsatzsteuer entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen. Soweit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG tatsächlich angewendet wird, erfolgt der entsprechende Hinweis auf der Rechnung.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
  2. Er weist den Auftragnehmer auf ihm bekannte Umstände hin, die für die Durchführung der Arbeiten wichtig sind. Dazu gehören insbesondere bekannte Schäden, verdeckte Leitungen, Gefahrenstellen, besondere Materialeigenschaften und sonstige relevante Besonderheiten.
  3. Erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern oder sonstigen Berechtigten sind vom Auftraggeber bereitzustellen, soweit ihre Beschaffung nicht ausdrücklich dem Auftragnehmer übertragen wurde.
  4. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung können nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden, sofern der Auftraggeber hierfür verantwortlich ist.

§ 6 Ausführung der Arbeiten

  1. Die Arbeiten werden fachgerecht und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.
  2. Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Materialengpässe, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
  4. Werden während der Ausführung zusätzliche Schäden, Sicherheitsrisiken oder ein wesentlich größerer Arbeitsumfang erkennbar, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen ab.

§ 7 Materialien und Entsorgung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, dürfen die zur Ausführung erforderlichen Materialien nach vorheriger Abstimmung beschafft und berechnet werden.
  2. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien müssen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein. Der Auftragnehmer weist auf erkennbare Mängel oder Risiken hin.
  3. Die Entsorgung von Abfällen, Altmaterialien und ausgebauten Bauteilen ist nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Bei vereinbarter Entsorgung werden die geltenden abfallrechtlichen Vorschriften beachtet. Besondere Entsorgungs- oder Deponiekosten werden, soweit sie nicht im Angebot enthalten sind, gesondert vereinbart oder nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

§ 8 Abnahme und Mängel

  1. Soweit ein Werkvertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
  2. Der Auftraggeber wird gebeten, die ausgeführten Arbeiten zeitnah zu prüfen und erkennbare Mängel möglichst konkret mitzuteilen.
  3. Bei berechtigten Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Der Auftragnehmer erhält, soweit gesetzlich vorgesehen, Gelegenheit zur Nacherfüllung.
  4. Eine pauschale Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder ein Ausschluss gesetzlicher Gewährleistungsrechte wird durch diese AGB nicht vereinbart.
  5. Für reine Dienstleistungen, bei denen kein bestimmter Erfolg geschuldet ist, gelten die gesetzlichen Regelungen des jeweils einschlägigen Vertragstyps.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erkennbare Gefahren und ihm bekannte Besonderheiten am Einsatzort hinzuweisen.

§ 10 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ist nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung und der gesetzlichen Bestimmungen fällig.
  2. Rechnungen sind innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Fehlt eine gesonderte Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Verzugszinsen und weiteren Verzugsschäden.
  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Absage und Beendigung eines Auftrags

  1. Möchte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin verschieben oder einen Auftrag stornieren, soll er den Auftragnehmer möglichst frühzeitig informieren.
  2. Welche Kosten bei einer Absage, Kündigung oder einem Abbruch entstehen, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Eine pauschale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht festgelegt.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern kann bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
  2. Besteht ein solches Recht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular.
  3. Soll mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Zustimmungen des Verbrauchers gesondert eingeholt.
  4. Das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
  5. Die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Internetseite.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen wird.
  2. Ist eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
  3. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Anbieter:

van Bernum
Vorster Straße 26
47661 Issum
E-Mail: info@vanBernum-service.de
Telefon: 01525 4196775

Internet: https://vanbernum-service.de